Zusätzliche Informationen aufgrund der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung
Mit Bezahlung der aus einer von mir erbrachten Dienstleistung hervorgehenden Rechnung erwirbt der Auftraggeber – sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden – das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht, die Daten auf beliebige Weise in beliebigen Medien, Printmedien wie digitale Medien, einschließlich des Internets, zu nutzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne Teile der Daten gesondert für weitere Zwecke zu verwerten, die Daten zu bearbeiten und auf seine aktuellen geschäftlichen Zwecke anzupassen.
DienstleistungsinformationspflichtenverordnungAchim Trumpfheller2021-05-22T17:49:05+02:00